Die Möglichkeit bis zu 24h am Stück zu arbeiten
Der Wunsch so viele Stunden wie möglich am Stück zu arbeiten, ist ein immer wieder geäußerter Wunsch von Beschäftigten, den wir sehr gut nachvollziehen können, auch wenn es nicht immer möglich ist. Der Grund hierfür ist nicht allein, dass ein Betriebsrat nach Gutdünken willkürliche Entscheidungen trifft, sondern gesetzliche Vorgaben die zur Bewertung für die jeweiligen Einsatzstellen (Kundschaften) erfüllt sein müssen, gegeben sind. Dennoch gibt es Fälle in denen einem Betriebsrat mehr Ermessenspielraum bei der Bewertung dieser Fragestellungen zur Verfügung steht, als er in der Vergangenheit in einigen Fällen in Betracht gezogen wurde. Die Arbeit eines Betriebsrates ist eine demokratische Mehrheitsentscheidung, d.h. Wünsche und Handlungsspielräume müssen eine tragfähige Mehrheit haben, die diese Ansichten unterstützt. Wenn wir eine entsprechende Mehrheit stellen können, wollen wir den Blick für Ermessensentscheidungen in künftige Entwicklungen und Anfragen zu überlangen Arbeitszeiten, d.h. mehr als 10h am Stück bei Kundschaft, einfließen lassen, natürlich unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände.